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Was ist Bauleitplanung?

 
 

Die Bauleitplanung ist durch das Baugesetzbuch (BauGB) und die darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere die Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt.

Das Baugesetzbuch sieht einen zweistufigen Aufbau der Bauleitplanung vor: Auf der Grundlage eines Flächennutzungsplanes (mit nicht parzellenscharfen Darstellungen) sollen für Teilgebiete Bebauungspläne (mit detaillierten Festsetzungen) erarbeitet werden, um gemäß § 1 Abs. 1 BauGB die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke (durch Flächennutzungspläne) vorbereiten und (durch Bebauungspläne) leiten zu können.

In § 1 Abs. 5 BauGB a.F. wird diese allgemein formulierte Aufgabe der Bauleitplanung weiter konkretisiert: Mit Hilfe der Bauleitpläne sollen "eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung" gewährleistet werden. Sie sollen einen Beitrag dazu leisten "eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln".

Die Gemeinden haben gemäß § 1 Abs. 3 BauGB Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.