Zurück zum Hauptmenü  Seite: 1 2 3 4 5 6

 

Was ist ein Flächennutzungsplan?

 
 

Der Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen. Er soll sich auf die Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung beschränken und dem Bebauungsplan einen Rahmen vorgeben.

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde.

Er entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind weder Rechtsansprüche, wie etwa bei einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, noch Entschädigungsansprüche, die aufgrund von Bebauungsplanfestsetzungen entstehen können, herzuleiten.

Eine unmittelbare Betroffenheit für den einzelnen Bürger ergibt sich aber aus dem Entwicklungsgebot für Bebauungspläne, die rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten. Sie müssen aus den Darstellungen des Flächennuzungsplanes entwickelt sein.

Eine unmittelbare Bindungswirkung entfaltet der Flächennutzungsplan im Rahmen des § 7 BauGB gegenüber allen am Verfahren beteiligten Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, indem sie ihre Planung dem jeweiligen Flächennutzungsplan anzupassen haben (insofern sie nicht dem Plan widersprochen haben).

Die Geltungsdauer eines Flächennutzungsplanes ist gesetzlich nicht konkret geregelt. Sie muss sich an den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde orientieren. Nach § 5 Abs. 1 BauGB soll der Flächennutzungsplan spätestens 15 Jahre nach seiner erstmaligen oder erneuten Aufstellung überprüft werden. Soweit nach § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich, soll der Flächennutzungsplan dann geändert, ergänzt oder neu aufgestellt werden.