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Der Flächennutzungsplan-Aufstellungsprozess in der Gemeinde Bestwig

 
 

Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt des Rates der Gemeinde Bestwig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. April 2001 die Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig gem. BauGB (a.F.) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist am 04. Mai 2001 öffentlich bekanntgemacht worden. Das mit der Erstellung des Flächennutzungsplanes beauftragte Planungsbüro Wolters Partner aus Coesfeld hat in der öffentlichen Ausschusssitzung am 10. Dezember 2002 einen mündlichen Zwischenbericht abgegeben. Hierbei sind die erfassten und ausgewerteten Strukturdaten sowie das eigentliche Planwerk als Vorentwurf vorgestellt worden.

Im Februar 2003 fanden ortsteilbezogene Gesprächsrunden mit Ortsvorstehern, Ortsheimatpflegern, sachkundigen Bürgern und der Verwaltung statt.

In sechs ortsteilbezogenen Bürgerinformationsveranstaltungen im Zeitraum vom 30. Juni bis 17. Juli 2003 hatten alle Bürgerinnen und Bürger in den einzelnen Ortschaften die Gelegenheit, sich frühzeitig - noch vor Beginn des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens - in den Diskussionsprozess des Flächennutzungsplanes mit einzubringen. Diese Gelegenheit haben viele Bürgerinnen und Bürger genutzt.

Die Planzeichnung des Vorentwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig wurde in der öffentlichen Fachausschusssitzung am 25. November 2003 durch das Planungsbüro vorgestellt. Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt des Rates der Gemeinde Bestwig hat den Plan zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig nebst Erläuterungsbericht als Vorentwurf beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB a.F., die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB a.F. und die Beteiligung der benachbarten Städte und Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB a.F. durchzuführen.

Am 3. März 2004 wurde die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB a.F. durchgeführt. Desweiteren wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB a.F. und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB a.F. mit Schreiben vom 29.12.2003 um eine Stellungnahme bis zum 18. Februar 2004 gebeten. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden systematisch aufbereitet und ausgewertet. Es wurden von 26 Bürgern sowie von 20 Behörden Anregungen und Hinweise vorgebracht.

Nach dem Beschluß des Ausschusses für Bauen, Planung und Umwelt des Rates der Gemeinde Bestwig vom 21. Juli 2004 über die eingegangenen Hinweise und Anregungen erfolgte die Überarbeitung der vorläufigen Planfassung (Vorentwurf) zur endgültigen Planfassung (bis zur Genehmigung: Entwurf).

Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt des Rates der Gemeinde Bestwig hat ebenfalls in der Sitzung am 21. Juli 2004 beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB a.F. durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 15. September 2004 bis zum 22. Oktober 2004 statt und ist am 30. Juli 2004 durch das Amtsblatt ortsüblich bekanntgemacht worden. Während der öffentlichen Auslegung hatten die Bürger, Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden nochmals Gelegenheit, Anregungen zum Entwurf des Flächennutzungplanes zu äußern. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden systematisch aufbereitet und ausgewertet. Es wurden von acht Bürgern und Verbänden sowie von 19 Behörden Anregungen und Hinweise vorgebracht.

Der Rat der Gemeinde Bestwig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Dezember 2004 die eingegangenen Hinweise und Anregungen beschlossen und gemäß § 3 Abs. 3 BauGB a.F. beschlossen, den Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig in Teilbereichen auf die Dauer von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen.

Die erneute öffentliche Auslegung für Teilbereiche fand in der Zeit vom 11. Januar 2005 bis zum 25. Januar 2005 statt und ist am 27. Dezember 2004 durch das Amtsblatt ortsüblich bekanntgemacht worden. Zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig konnten während der erneuten öffentlichen Auslegung Anregungen bei der Gemeindeverwaltung Bestwig schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Allerdings durften gemäß § 3 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB a.F. innerhalb der 2-Wochen-Frist nur Anregungen zu den geänderten Teilen vorgebracht werden.

Der Rat der Gemeinde Bestwig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. April 2005 über die vorgebrachten Anregungen der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 BauGB a.F. entschieden und den Flächennutzungsplan einschließlich des Erläuterungsberichtes beschlossen.

Am 30. August 2005 ist der Plan gem. § 6 Abs. 1 BauGB a.F. von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt worden. Diese Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist gem. § 6 Abs. 5 BauGB am 28. September 2005 entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Bestwig ortsüblich bekanntgemacht worden. Der Flächennutzungsplan ist damit gem. § 6 Abs. 5 BauGB am 28. September 2005 wirksam geworden.

Während des gesamten Planverfahrens hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, die aktuellen Planungsstände im Internet abzurufen.